Unsere
Leistungen

Außerklinische Intensivpflege

Die Außerklinische Intensivpflege ist ein spezialisierter Fachbereich der häuslichen Krankenpflege. Diese Pflegeform kommt bei Patienten in Frage, die nicht mehr zwingend in einem Krankenhaus behandelt, aber trotzdem intensivmedizinisch versorgt werden müssen.

Diese Versorgung beinhaltet die komplexe Überwachung von Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen, in deren Häuslichkeit. Sie muss konstant gewährleistet werden, um so die lebenserhaltenden Funktionen (z.B. die Atmung) aufrecht zu erhalten.

Wir kümmern uns, wo notwendig, 24 Stunden, rund um die Uhr, um unsere Patienten. Eine persönliche und gewissenhafte 1:1-Versorgung ist für uns selbstverständlich.

Grundpflege

Die Grundpflege meint Handlungen und Leistungen, die zur Erhaltung und Alltagsgestaltung des Lebens dazuzählen. Wenn Sie Hilfe bei Grundpflegerischen Tätigkeiten benötigen, wie Zum Beispiel bei der Körperhygiene, An-und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme oder beim Mobilisieren, dann kommen wir zu Ihnen nach Hause und übernehmen auch das. Die Grundpflege wird von qualifiziertem Pflegepersonal übernommen.

Behandlungspflege

Als Behandlungspflege oder seltener Spezielle Pflege werden in der Sozialgesetzgebung Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden. Leistungen der Behandlungspflege erhalten nicht nur Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad. Auch nach Krankheit oder Unfall kann es sein, dass Sie auf Fachpflege angewiesen sind. Wir übernehmen die professionelle Pflegerisch-medizinische Versorgung bei Ihnen zu Hause. Behandlungspflegerische Versorgung wird durch den Arzt angeordnet und wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Wenn Sie kurzfristig nach einem Krankenhausaufenthalt, oder auch langfristig pflegebedürftig geworden sind – wir kommen zu Ihnen nach Hause!

Häusliche Betreuung

Wir können mehr! Wir bieten Ihnen eine individuelle Betreuung bei Ihnen zu Hause.
In erster Linie dienst die häusliche Betreuung dazu, Angehörige zu entlasten und den Pflegebedürftigen das Leben zu Hause in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Außerhalb der Pflege, bieten wir Ihnen auch die Begleitung und Betreuung für Hobbys, Spaziergänge und Freizeitaktivitäten an. Diese Leistungen können über den sogenannten Betreuungs- und Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI über die Pflegeversicherung finanziert werden. Allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 steht dieser Betreuungs- und Entlastungsbetrag zu, wenn weiterhin zu Hause versorgt werden. Allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 steht dieser Betreuungs- und Entlastungsbetrag zu, wenn Sie weiterhin zu Hause versorgt werden möchten.

Hauswirtschaftshilfe

Menschen, die Pflegebedürftig sind und durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, benötigen auch häufig Unterstützung im Haushalt.
Damit Sie sich also zu Hause weiterhin wohl fühlen, übernehmen wir die Hauswirtschaftliche Versorgung bei Ihnen zu Hause.
Hauswirtschaftliche Unterstützung ist ebenfalls Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI und gehört zur häuslichen Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt diese Leistung, wenn Sie entsprechend pflegebedürftig sind.

Verhinderungspflege

In Krankheits-/ sowie Urlaubzeiten vertreten wir Ihre pflegenden Angehörigen- auch kurzfristig oder stundenweise. Die Leistungen können für bis zu 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden, die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen (bis zu € 1.612).

Beratungsbesuche

Sie haben einen Angehörigen, der Hilfeleistungen benötigt. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema. Eine professionelle Beratung und Information von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen steht bei uns im Mittelpunkt. Sehr gern machen wir auch Beratungsbesuche im Rahmen des § 37.3 SGB XI oder beraten Sie zu möglichen Umgestaltungen im Wohnumfeld, oder zu Hilfsmitteln. Gern unterstützen wir unsere Patienten bei den erforderlichen Anträgen. In Begleitung der Antragsstellung nehmen wir auch an den Begutachtungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und des Sozialamtes teil, so dass wir Sie bei der Einstufung in die richtige Pflegestufe unterstützen.